Sehr geehrte Genossenschafterinnen und Genossenschafter

Die Kriegs-Ereignisse in der Ukraine führen für zahlreiche Menschen dazu, dass sie ihr geliebtes Heimatland verlassen müssen und in anderen Staaten Schutz suchen. Auch die Schweiz hilft, indem sie Flüchtlinge aus der Ukraine aufnimmt.

Vielleicht tragen Sie sich ebenfalls mit dem Gedanken, Flüchtlinge in Ihrer Wohnung vorübergehend aufzunehmen.

Selbstverständlich dürfen Sie dies, ohne, dass Sie speziell um eine Bewilligung bei uns nachfragen müssen.

Ein Minimum an Administration ist aber auch bei der BBZ nötig, weshalb wir nachstehend die Bedingungen aufführen:

– Meldung, ab welchem Datum Sie wie viele Personen aufnehmen
– Zustellung von Ausweiskopien aller aufgenommenen Personen (ID, Pass etc.), entweder in Papierform oder per e-mail-Anhang an
vermietung [at] bgbrunnenhof [dot] ch
– Falls bereits vorhanden, Ausweis für Schutzbedürftige (Status «S»), ansonsten nachliefern, sobald Ausweise vorhanden sind
– Bei Abreise, Meldung des Auszugsdatums

Grundsätzlich ist die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine bis zu 90 Tagen ohne weitere Formalitäten möglich.
Sollten Sie die Personen auch nach Ablauf von 90 Tagen noch unterbringen, so bitten wir um eine kurze Nachricht.

Über folgende Websites können Sie sich zur Aufnahme von Flüchtlingen, aber auch zum Anbieten von anderen Dienstleistungen (z.B. Übersetzunghilfe), melden:

 

Was tut die BBZ:

Der Vorstand der BBZ hat unlängst beschlossen, über die Koordinationsplatform der Institution CAMPAX Altbauwohnungen in der Stammsiedlung, welche zur nächsten Erneuerungsetappe gehören, zur Verfügung zu stellen. Einige Detail-Fragen werden im Moment noch geklärt. Sobald dies lückenlos geklärt ist, steht der Aufnahme von Flüchtlingen nichts mehr entgegen.

Wir danken für Ihr Engagement und grüssen Sie freundlich.