Rund 80 Bewohner*innen besuchten die Anlässe in der Stammsiedlung und im «Chimli» Schwerzenbach. Marie-Luce Le Febve de Vivy aus dem Vorstand und Geschäftsführer Michel Nussbaumer stellten ihnen das überarbeitete Vermietungsreglement vor, erläuterten die Hintergründe und beantworteten Fragen. Dabei konnten sie auch mehrere gute Neuigkeiten bekannt geben.

Gut besucht: Der Informationsabend in der Stammsiedlung stiess auf Interesse.

Grosse Zustimmung zum Entwurf

Nach einer Einführung zu den Zielen der Überarbeitung durch Le Febve de Vivy (siehe Kasten unten) stellte Nussbaumer die Ergebnisse der vorangegangenen Mitwirkung vor. Insgesamt gaben 54 Genossenschafter*innen schriftlich Rückmeldungen zum Reglementsentwurf. Für dieses Engagement danken wir herzlich. Die Rückmeldungen fielen insgesamt sehr positiv aus. Viele Teilnehmende lobten die verständlichere und zeitgemässere Fassung. Auch die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, wurde geschätzt. Die Zustimmung zu den einzelnen Anpassungen lag zwischen 85 und 92 Prozent.

Etwas kritischer beurteilt wurden zwei Punkte. So stellten rund 44 Prozent der Teilnehmenden die vorgesehene Regelung infrage, wonach nach zwei Jahren Unterbelegung ein Mehrzins von 20 Prozent hätte erhoben werden sollen. Damit wollte der Vorstand einen Anreiz schaffen, sich auch ausserhalb der BBZ nach einer passenderen Wohnung umzusehen. In den Rückmeldungen wurden dazu vor allem soziale Bedenken geäussert. Der Vorstand nahm diese ernst und strich den Passus wieder aus dem Reglement. Ausschlaggebend war auch, dass die gewünschte Wirkung nicht gesichert gewesen wäre. Ebenfalls aufgrund der Rückmeldungen senkte der Vorstand die Aufwandbeteiligung bei einem Umzug in eine gleich grosse Wohnung innerhalb der BBZ von zwei auf eine Netto-Monatsmiete. Beide Anpassungen wurden an den Informationsanlässen sehr positiv aufgenommen.

Auch in Schwerzenbach folgten viele Bewohner*innen der Einladung zum Informationsanlass.

Fragen zu einzelnen Regeln

Die detaillierten Regelungen führten erwartungsgemäss auch zu vereinzelten Fragen. Diskutiert wurden unter anderem die soziale Durchmischung, die für die BBZ weiterhin ein wichtiges Anliegen darstellt, und im Reglement verankert bleibt sowie unter anderem auch mit dem Siedlungscoaching weiterverfolgt wird. Zur Sprache kamen zudem die Erwartungen an eine konsequente Anwendung der Regeln zur Unterbelegung sowie der Wunsch, unfaires Verhalten sorgfältig zu prüfen. Ein weiteres Thema war die zweijährige Wartefrist für einen internen Wohnungswechsel nach dem . Diese sei notwendig, um zu häufige Wechsel zu vermeiden, erklärte Nussbaumer. Denn jeder Wohnungswechsel verursacht auch Instandsetzungsaufwand. Gleichzeitig betonte er, dass der Vorstand bewusst einen Artikel aufgenommen habe, der in Härte- und Einzelfällen bei allen Regeln sachlich begründete Ausnahmen ermöglicht. Entscheidend sei hier ein Vorgehen mit Augenmass: niemand soll zwischen Stuhl und Bank fallen.

Ob das neue Vermietungsreglement eingeführt wird, entscheidet die Generalversammlung vom 28. Mai 2026. Mit der Einladung erhalten die Genossenschafter*innen eine Übersicht über alle Anpassungen sowie zusätzliche Erläuterungen zu den aufgeworfenen Fragen.

BBZ-Geschäftsführer Michel Nussbaumer nahm sich für jede Frage Zeit.

Wunsch nach Transparenz und Fairness

Die beiden Informationsanlässe boten auch Raum für den Austausch über Themen des genossenschaftlichen Zusammenlebens, die nicht direkt zum Vermietungsreglement gehören. Angesprochen wurden unter anderem der Wunsch nach mehr gelebtem Gemeinschaftssinn, ein respektvoller Umgang im Alltag sowie eine stärkere Beteiligung an genossenschaftlichen Anlässen.

Zur Sprache kamen auch praktische Fragen, etwa zum Umgang mit Wohnungen bei Leerständen nach Todesfällen. Ebenso zeigte sich Informationsbedarf zur kurz- und längerfristigen Sanierungsplanung in den Siedlungen oder zum Wunsch nach Tumblern statt Luftentfeuchtern. Dabei wurde deutlich, dass grundsätzlich ein Bedürfnis nach niederschwelliger Kommunikation auf Augenhöhe besteht. Nussbaumer betonte, dass Anliegen jederzeit und über alle Kanäle an ihn persönlich oder an die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle gerichtet werden sollen.

Alles in allem zeigten sowohl die schriftliche Mitwirkung als auch die Informationsanlässe den Wunsch nach Transparenz, Fairness und einer ausgewogenen Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse innerhalb der Genossenschaft. Diesen Auftrag nimmt die BBZ gerne entgegen.

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Weshalb ein Vermietungsreglement?

Ein Vermietungsreglement legt fest, welche Regeln bei der Vermietung, bei der Unterbelegung oder beim Wechsel von Wohnungen gelten. Es sorgt für verbindliche und einheitliche Regeln für Mieter*innen und für die Geschäftsstelle. Gleichzeitig setzt es die Vorgaben der Statuten im Bereich Vermietung konkret um und präzisiert sie. Für den Vorstand der BBZ ist wichtig, dass das Reglement zeitgemäss und verständlich ist. Es soll sowohl den einzelnen Mieter*innen gerecht werden als auch den Interessen der ganzen Genossenschaft.

Das alltägliche Zusammenleben in der Siedlung regelt hingegen die Haus- und Gartenordnung. Darin steht zum Beispiel, wie gemeinschaftliche Räume, Wege, Gärten oder Spielplätze genutzt werden, welche Regeln zu Ruhe, Sauberkeit und Rücksichtnahme gelten und wer wofür verantwortlich ist.

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