BBZ-Ratgeber (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – von der Vermietung über das Depositenkonto bis hin zu Reparaturen bei Notfällen.
Vermietung
Ist es möglich, eine Wohnung zu mieten, ohne Genossenschaftsanteile zu zeichnen oder umgekehrt?
Nein, das ist nicht möglich.
Wohnen und Zusammenleben in der BBZ
Warum kann die BBZ so preiswerten Wohnraum anbieten?
Wir kalkulieren die Nettomieten nach dem Prinzip der “Kostenmiete” und erwirtschaften keinen Gewinn. Unsere Mieterinnen und Mieter zahlen also nur den Preis, den die Wohnobjekte tatsächlich kosten.
Werden die Wohnungen der BBZ durch Steuergelder unterstützt?
Die überwiegende Zahl unserer Wohnungen ist “freitragend” und nicht durch die öffentliche Hand unterstützt. Weil wir eine gemeinnützige Genossenschaft sind, haben wir zusätzlich eine kleine Anzahl Wohnungen, die durch Kantons- und Gemeindegelder vergünstigt werden. So können wir Wohnraum für Personen mit geringem Einkommen verbilligen. Diese öffentlichen Gelder sind Darlehen und fliessen nach einigen Jahren wieder an Kanton und Gemeinde zurück. Zudem müssen die Mieterinnen und Mieter Auflagen erfüllen, die alle zwei Jahre überprüft werden.
Wohnen in den preiswerten Wohnungen Personen, die gar nicht darauf angewiesen sind?
Beim Einzug in eine BBZ-Wohnung haben Genossenschafterinnen und Genossenschafter im Durchschnitt ein tieferes Einkommen als die übrige Stadtbevölkerung. Im Laufe der Jahre kann das Einkommen ansteigen, und die Mieterschaft bleibt in den Objekten weiterhin wohnen. Das ist legitim.
Wir achten wir bei der Vermietung darauf, dass besonders preisgünstige Wohnungen Personen mit geringem Einkommen zukommen.
Bei den Wohnungen, die mit Darlehen der öffentlichen Hand gefördert werden, gelten strenge Bestimmungen punkto Einkommen. Sie werden alle zwei Jahre überprüft.
Wie lange ist die Kündigungsfrist einer Wohnung?
Die Kündigungsfrist für eine Wohnung beträgt in der Regel drei Monate auf Ende eines Monats. Auf Ende Dezember ist eine Kündigung nicht möglich. Genaue Angaben dazu finden sich in den Mietverträgen.
Kann man bei der BBZ Gemeinschaftsräume für Privatanlässe mieten?
Ja, das ist möglich. Wir haben Gemeinschaftsräume in den Siedlungen “Brunnenpark”, “Stammsiedlung” und “Chimligasse”.
Informationen dazu finden Sie unter den entsprechenden Siedlungen.
Welche Haustiere sind in den Wohnungen der BBZ erlaubt?
Das Halten von Katzen ist in der BBZ erlaubt, wenn diese ständig in der Wohnung gehalten werden. Nicht erlaubt ist das Halten von Hunden.
Andere grössere Haustiere (Papageien, Reptilien etc.) dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verwaltung gehalten werden. Es ist uns dazu ein Antrag einzureichen.
Kleinere Haustiere (Wellensittiche, Meerschweinchen, Zierfische etc.) dürfen ohne schriftliche Zustimmung gehalten werden, sofern dies artgerecht und in üblicher Anzahl erfolgt. Die Verwaltung behält sich vor, eine Erlaubnis nach erfolgter Mahnung zu widerrufen.
Der Mieter/Die Mieterin sollte in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung für Schäden an der Wohnung etc. abschliessen.
Genossenschaft BBZ allgemein
Wie ist die BBZ organisiert und wer trifft die Entscheidungen?
Oberstes Organ mit weitreichenden Befugnissen ist die Generalversammlung. Sie kann z. B. die Statuten ändern, nimmt die Jahresrechnung ab, wählt den Vorstand und den Präsidenten.
Für die übrigen Geschäfte ist der Vorstand zuständig, der wiederum gewisse Aufgaben an die Geschäftsstelle delegiert.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren “Statuten” und im “Organigramm”.
Was ist eine Generalversammlung?
Die Generalversammlung (kurz GV) ist das oberste Organ der BBZ und wird durch die Gesamtheit der Genossenschafterinnen und Genossenschafter gebildet. Die ordentliche GV findet einmal jährlich statt.
Weitere Informationen finden Sie in unseren “Statuten”.
Wofür ist der Vorstand zuständig?
Die Generalversammlung wählt den Vorstand. Er ist das strategische Organ und hat insbesondere das langfristige Wohl der BBZ im Fokus. Der Vorstand plant die wichtigen Geschäfte im Detail und entwickelt diese. An der GV können die Genossenschafterinnen und Genossenschafter darüber befinden.
Wird die BBZ professionell geführt?
Ja. Auch wenn die BBZ nicht nach Gewinn strebt, muss sie doch ihre Geschäfte professionell abwickeln können. Die Kompetenzen aller Organe sind klar geregelt und sichern eine transparente und möglichst effiziente Arbeitsweise.
Wie kann ich Genossenschafterin oder Genossenschafter werden?
Dafür erfüllen Sie drei Voraussetzungen:
- Die BBZ hat Ihnen eine Wohnung vermietet.
- Sie haben das erforderliche Anteilkapital vollständig einbezahlt.
- Der Vorstand hat Sie als Mitglied aufgenommen.
Kann ich mitentscheiden?
Ja. Jeder Hauptmieter / Jede Hauptmieterin einer Wohnung der/die gleichzeitig Genossenschafter/in ist, hat an der Generalversammlung eine Stimme.
Daneben gibt es unzählige Möglichkeiten, sich in der Genossenschaft zu engagieren, z. B. bei den Gruppen der Gemeinschaftsraum-Vermietung, beim Organisieren des Genossenschaftsfestes, bei der Nachbarschaftshilfe etc.
Was bedeutet der Begriff “gemeinnützig”?
Gemeinnützige Wohnbauträger wie die BBZ vermieten Wohnungen nach dem Prinzip der “Kostenmiete”. Sie erwirtschaften keinen Gewinn.
Die Verzinsung des Anteilkapitals ist nach oben begrenzt und wird durch die Generalversammlung beschlossen.
Ein allfälliger Liquidationserlös muss wieder für den gemeinnützigen Wohnungsbau verwendet werden.
Eine gewisse Anzahl Wohnungen können durch Darlehen von Kanton und Gemeinde verbilligt werden, um Personen mit niedrigem Einkommen Wohnraum zu bieten.
Anteilkapital
Was sind Genossenschaftsanteile/Anteilkapital?
Wer eine BBZ-Wohnung mietet, muss Anteilkapital zeichnen. Die Höhe hängt von der Grösse des Wohnobjektes ab.
Das Anteilkapital bildet die Eigenkapitalbasis der BBZ, mit dem sich die Genossenschaft teilweise finanziert und sich gegenüber den Geldinstituten positiv positioniert. Es trägt dazu bei, die Mietzinsen im Marktvergleich sehr niedrig zu halten.
Wie hoch ist das Anteilkapital für eine Wohnung?
Das hängt hauptsächlich von der Grösse der Wohnung ab. Die Spanne liegt zwischen CHF 3’000 und CHF 10’000.
Wird das Anteilkapital verzinst?
Aufgrund der Jahresrechnung schlägt der Vorstand der ordentlichen Generalversammlung die Verzinsung für das zurückliegende Jahr vor und die GV beschliesst diese. Eine Verzinsung kann nur erfolgen, wenn dies die Finanzlage zulässt, was bisher immer der Fall war. Als Beispiel: Letztmals wurde das Anteilkapital zu 2 % verzinst.
Was passiert mit dem Anteilkapital, wenn ich aus der Wohnung ausziehe?
Nach dem Auszug zahlen wir Ihnen das einbezahlte Anteilkapital zurück. Zuvor werden allfällige Instandstellungsarbeiten verrechnet.
Depositenkonto
Was ist ein Depositenkonto?
Ein Depositenkonto bietet den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern die Möglichkeit, langfristig zu sparen. Man eröffnet es mit einem einfachen Antrag.
Der Vorstand legt den Satz fest, mit dem das einbezahlte Geld verzinst wird. Das Konto darf nicht als Zahlungsverkehrskonto (Kontokorrent) benützt werden. Es gelten klare Einlagefristen und Rückzugsbestimmungen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter “Reglement für Depositenkonti”.
Wie kann ich ein Depositenkonto eröffnen und wie beziehe ich Geld wieder?
Die Bestimmungen dazu finden Sie im “Reglement für Depositenkonti”.
Schäden und Reparaturen / Hauswarte
Wie und wem melde ich Schäden und notwendige Reparaturen?
Schäden und Reparaturen melden Sie vorzugsweise “hier” online oder mit einem der Reparaturmeldungs-Formulare, die in den Siedlungen an bestimmten Stellen bei den Reparaturbriefkästen aufliegen.
Wie erreiche ich den Hauswart, der für meine Siedlung zuständig ist?
Wenn Sie die Schadensmeldung online über unsere Homepage erfassen, wird diese per E-Mail automatisch an den richtigen Hauswart weitergeleitet. Während der regulären Arbeitszeiten wird dieser Sie innert 24 Stunden kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.
Damit die Hauswarte ungestört arbeiten können, geben wir keine direkten Telefonnummern bekannt.
Wie kann ich einen Notfall melden? Was ist ein Notfall?
Echte Notfälle im Mietobjekt sind sehr selten. Dazu zählt z. B. wenn aus einer Leitung Wasser austritt und nicht gestoppt werden kann.
Bitte füllen Sie sofort eine Schadensmeldung aus und rufen Sie uns unter der Telefonnummer 044 250 70 40 an.
Die BBZ unterhält nachts, an Wochenenden und an Feiertagen KEINEN Pikettdienst für Notfälle.
Am Anschlagbrett in Ihrem Treppenhaus finden Sie Informationen, wer zu benachrichtigen ist.
Für die folgenden Notfälle sind wir der falsche Ansprechpartner. Rufen Sie sofort die offiziellen Nummern an:
- Brand:
Feuerwehr Tel. 118 - Medizinischer Notfall:
Sanität Tel. 144
Wasserrohrbruch ausserhalb der Wohnung: zuständige Wasserversorgung, siehe Notfallblatt am Anschlagbrett im Treppenhaus
Was passiert, wenn ich einen Schaden direkt einer Firma weiterleite?
Ausser bei echten Notfällen nachts und an Wochenenden sowie an Feiertagen, wenn die BBZ keinen Pikettdienst unterhält, gilt: Wer direkt ein Unternehmen beauftragt, bezahlt selbst.
Reparaturen können ärgerlich sein. Selten sind sie aber so dringend, dass sie nicht bis zu den regulären Öffnungszeiten unserer Werkstätten an Werktagen warten können.
Melden Sie uns den Schaden vorzugsweise “hier” online oder mit einem der Reparaturmeldungs-Formulare, die in den Siedlungen an bestimmten Stellen bei den Reparaturbriefkästen aufliegen. Unsere Hauswarte werden Sie anrufen und einen Termin vereinbaren.
Schlüsselbestellung
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