Ratgeber (FAQ)

Hier finden Sie nützliche Antworten zu häufig gestellten Fragen – von der Vermietung über das Depositenkonto bis hin zu Notfallreparaturen.

Vermietung

Ist es möglich, eine Wohnung zu mieten, ohne Genossenschaftsanteile zu zeichnen oder umgekehrt?

Grundsätzlich ist das nicht möglich. Vereinzelte Ausnahmen bilden befristete Mietverhältnisse in Altbauwohnungen, die für anstehende Erneuerunsetappen vorgesehen sind.

Warum kann die BBZ so preiswerten Wohnraum anbieten?

Wir kalkulieren die Nettomieten nach dem Prinzip der «Kostenmiete» und erwirtschaften keinen Gewinn. Unsere Mieter*innen zahlen also nur den Preis, den die Wohnobjekte tatsächlich kosten.

Werden die Wohnungen der BBZ durch Steuergelder unterstützt?

Die überwiegende Zahl unserer Wohnungen ist «freitragend» und nicht durch die öffentliche Hand unterstützt. Weil wir eine gemeinnützige Genossenschaft sind (der Begriff wird in einer Frage weiter unten erklärt), haben wir zusätzlich eine kleine Anzahl Wohnungen, die durch Kantons- und Gemeindegelder vergünstigt werden. So können wir Wohnraum für Personen mit geringem Einkommen verbilligen. Diese öffentlichen Gelder sind Darlehen und fliessen nach einigen Jahren wieder an Kanton und Gemeinde zurück. Zudem müssen die Mieter*innen Auflagen erfüllen, die alle zwei Jahre überprüft werden.

Wohnen in den preiswerten Wohnungen Personen, die gar nicht darauf angewiesen sind?

Beim Einzug in eine BBZ-Wohnung haben unsere Genossenschaftsmitglieder im Durchschnitt ein tieferes Einkommen als die Bevölkerung an den jeweiligen Standorten. Im Laufe der Jahre kann das Einkommen ansteigen, und die Mieter*innen bleiben in den Objekten weiterhin wohnen. Das ist legitim.

Wir achten bei der Vermietung darauf, dass besonders preisgünstige Wohnungen Personen mit geringem Einkommen zukommen.

Bei den Wohnungen, die mit Darlehen der öffentlichen Hand gefördert werden, gelten strenge Bestimmungen punkto Einkommen. Sie werden alle zwei Jahre überprüft.

Wie lange ist die Kündigungsfrist einer Wohnung?

Die Kündigungsfrist für eine Wohnung beträgt in der Regel drei Monate auf Ende eines Monats. Auf Ende Dezember ist eine Kündigung nicht möglich. Genaue Angaben dazu finden sich in den Mietverträgen.

Kann man bei der BBZ Gemeinschaftsräume für Privatanlässe mieten?

Ja, das ist möglich. Wir haben Gemeinschaftsräume in der «Stammsiedlung» und in den Siedlungen «Käferholz I» und “Chimligasse”.

Informationen dazu finden Sie auf der Seite «Gemeinschaftsräume».

Welche Haustiere sind in den Wohnungen der BBZ erlaubt?

Das Halten von Katzen ist in der BBZ erlaubt, wenn diese ständig in der Wohnung gehalten werden. Nicht erlaubt ist das Halten von Hunden.

Andere grössere Haustiere (Papageien, Reptilien etc.) dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verwaltung gehalten werden. Es ist uns dazu ein Antrag einzureichen.

Kleinere Haustiere (Wellensittiche, Meerschweinchen, Zierfische etc.) dürfen ohne schriftliche Zustimmung gehalten werden, sofern dies artgerecht und in üblicher Anzahl erfolgt. Die Verwaltung behält sich vor, eine Erlaubnis nach erfolgter Mahnung zu widerrufen.

Mieter*innen mit Haustieren sollten in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung für Schäden an der Wohnung etc. abschliessen.

Wie und wo kann ich andere Bewohner*innen kennenlernen oder ein gemeinsames Projekt starten?

Am schnellsten geht das über unsere eigene Online-Community auf der Webplattform «beUnity». Dort kann man sich austauschen und organisieren oder bereits bestehende Gruppen finden, die sich in Projekten engagieren.

Informationen dazu finden Sie auf der Seite «Community».

Wie ist die BBZ organisiert und wer trifft die Entscheidungen?

Oberstes Organ mit weitreichenden Befugnissen ist die Generalversammlung. Sie kann z. B. die Statuten ändern, nimmt die Jahresrechnung ab, wählt den Vorstand und das Präsidium.

Für die übrigen Geschäfte ist der Vorstand zuständig Er delegiert gewisse Aufgaben an die Geschäftsstelle.

Weitere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Fragen und auf der Seite «Über uns».

Was ist eine Generalversammlung?

Die Generalversammlung (kurz GV) ist das oberste Organ der BBZ und wird durch die Gesamtheit der Genossenschaftsmitglieder gebildet. Die ordentliche GV findet einmal jährlich statt.

Weitere Informationen finden Sie in unseren «Statuten» auf der Seite «Dokumente».

Wofür ist der Vorstand zuständig?

Die Generalversammlung wählt den Vorstand. Er ist das strategische Organ und hat insbesondere das langfristige Wohl der BBZ im Fokus. Der Vorstand plant die wichtigen Geschäfte im Detail und entwickelt diese. An der GV können die Genossenschaftsmitglieder darüber befinden.

Wird die BBZ professionell geführt?

Ja. Auch wenn die BBZ nicht nach Gewinn strebt, muss sie doch ihre Geschäfte professionell abwickeln können. Die Kompetenzen aller Organe sind klar geregelt und sichern eine transparente und möglichst effiziente Arbeitsweise.

Wie kann ich Genossenschaftsmitglied werden?

Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die BBZ hat Ihnen eine Wohnung vermietet.
  2. Sie haben das erforderliche Anteilkapital vollständig einbezahlt.
  3. Der Vorstand hat Sie als Mitglied aufgenommen.

Kann ich in der BBZ mitentscheiden?

Ja. Alle Hauptmieter*innen einer Wohnung die gleichzeitig Genossenschaftsmitglied sind, haben an der Generalversammlung eine Stimme.

Daneben gibt es unzählige Möglichkeiten, sich in der Genossenschaft zu engagieren, z. B. bei den Gruppen der Gemeinschaftsraum-Vermietung, beim Organisieren von Festen und Veranstaltungen, mit der Unterstützung von Nachbar*innen etc.

Was bedeutet der Begriff «gemeinnützig»?

Gemeinnützige Wohnbauträger wie die BBZ vermieten Wohnungen nach dem Prinzip der «Kostenmiete». Sie erwirtschaften keinen Gewinn.

Die Verzinsung des Anteilkapitals, das die Genossenschaftsmitglieder einzahlen, ist nach oben begrenzt und wird durch die Generalversammlung beschlossen.

Ein allfälliger Liquidationserlös muss wieder für den gemeinnützigen Wohnungsbau verwendet werden.

Eine gewisse Anzahl Wohnungen kann durch Darlehen von Kanton und Gemeinde verbilligt werden, um Personen mit niedrigem Einkommen Wohnraum zu bieten.

Was sind Genossenschaftsanteile/Anteilkapital?

Wer eine BBZ-Wohnung mietet, muss Anteilkapital zeichnen, also einzahlen. Die Höhe hängt von der Grösse des Wohnobjekts ab.

Das Anteilkapital bildet die Eigenkapitalbasis der BBZ, mit der sich die Genossenschaft teilweise finanziert und sich gegenüber den Geldinstituten positiv positioniert. Es trägt dazu bei, die Mietzinsen im Marktvergleich sehr niedrig zu halten.

Wie hoch ist das Anteilkapital für eine Wohnung?

Das hängt hauptsächlich von der Grösse der Wohnung ab. Die Spanne liegt zwischen CHF 3’000 und CHF 10’000.

Wird das Anteilkapital verzinst?

Aufgrund der Jahresrechnung schlägt der Vorstand der ordentlichen Generalversammlung die Verzinsung für das zurückliegende Jahr vor und die GV beschliesst diese. Eine Verzinsung kann nur erfolgen, wenn es die Finanzlage zulässt, was bisher immer und vergleichsweise grosszügig der Fall war.

Was passiert mit dem Anteilkapital, wenn ich aus der Wohnung ausziehe?

Nach dem Auszug zahlen wir das einbezahlte Anteilkapital zurück. Zuvor werden allfällige Instandstellungsarbeiten verrechnet.

Was ist ein Depositenkonto?

Ein Depositenkonto bietet den Genossenschaftsmitgliedern die Möglichkeit, langfristig zu sparen. Man eröffnet es mit einem einfachen Antrag.

Der Vorstand legt den Satz fest, mit dem das einbezahlte Geld verzinst wird. Das Konto darf nicht als Zahlungsverkehrskonto (Kontokorrent) benützt werden. Es gelten klare Einlagefristen und Rückzugsbestimmungen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite «Dokumente» im «Reglement für Depositenkonti».

Wie kann ich ein Depositenkonto eröffnen und wie beziehe ich Geld wieder?

Die Bestimmungen dazu finden Sie auf der Seite «Dokumente» im «Reglement für Depositenkonti».

Wie und wem melde ich Schäden und notwendige Reparaturen?

Schäden und Reparaturen melden Sie vorzugsweise online oder mit einem Formular, das bei der Verwaltung in Zürich aufliegt.

Wie erreiche ich die Person aus dem Hauwartungs-Teams, die für meine Siedlung zuständig ist?

Wenn Sie die Schadensmeldung online erfassen, wird diese per E-Mail automatisch an die richtige Person weitergeleitet. Während der regulären Arbeitszeiten wird sie Sie innert 24 Stunden kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

Damit das Hauwartungs-Team ungestört arbeiten kann, geben wir keine direkten Telefonnummern bekannt.

Was ist ein Notfall und wie kann ich ihn melden?

Echte Notfälle im Mietobjekt sind sehr selten. Dazu zählt z. B. wenn aus einer Leitung Wasser austritt und nicht gestoppt werden kann.

Bitte füllen Sie sofort eine Schadensmeldung aus und rufen Sie uns unter der Telefonnummer 044 250 70 40 an.

ACHTUNG: Die BBZ unterhält nachts, an Wochenenden und an Feiertagen KEINEN Pikettdienst für Notfälle.

Am Anschlagbrett in Ihrem Treppenhaus finden Sie Informationen, wer zu benachrichtigen ist.

Für die folgenden Notfälle sind wir der falsche Ansprechpartner. Rufen Sie sofort die offiziellen Nummern an:

  • Brand (Feuerwehr): Tel. 118
  • Medizinischer Notfall (Sanität): Tel. 144

Wasserrohrbruch ausserhalb der Wohnung: zuständige Wasserversorgung, siehe Notfallblatt am Anschlagbrett im Treppenhaus

Was passiert, wenn ich einen Schaden direkt einer Firma weiterleite?

Wer direkt ein Unternehmen beauftragt, bezahlt selbst. Ausser bei echten Notfällen nachts und an Wochenenden sowie an Feiertagen, wenn die BBZ keinen Pikettdienst unterhält, gilt.

Schäden können ärgerlich sein. Selten sind sie aber so dringend, dass sie nicht bis zu den regulären Arbeitszeiten unseres Hauswartungs-Teams an Werktagen warten können.

Melden Sie uns den Schaden vorzugsweise online oder mit einem der Formulare, die bei der Verwaltung in Zürich aufliegen. Unser Hauswartungs-Team wird Sie anrufen und einen Termin vereinbaren.